Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Mietvertrag
    Zwischen dem Mieter und Gabriele und Hans-Jörg Besken (im folgenden Eigentümer genannt), wird für die Dauer der vereinbarten Zeit ein Mietvertrag über ein Mietobjekt geschlossen. Mündliche Aussagen unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung. Folgende Vereinbarungen beinhaltet der Vertrag:
    1. Das Mietobjekt darf maximal mit 6 Personen belegt werden, plus 1 Kleinkind bis max. 2 Jahre. Wird die Personenzahl überschritten, wird die Buchung, durch die Eigentümer gemäß Punkt 5 kostenpflichtig storniert.
    2. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wir eine Grundreinigung des Hauses in Rechnung gestellt, bzw. gemäß Punkt 5 kostenpflichtig storniert.
    3. Die Kaution dient der Absicherung des Eigentümers für den Fall von Beschädigungen des Ferienobjekts oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Erst wenn die Kaution mit Ihrer Restzahlung eingegangen ist, werden die Schlüssel für die Mietunterkunft ausgegeben. Bei Nichtzahlung der Kaution wird die Buchung kostenpflichtig durch die Eigentümer storniert (s. Punkt 5) Die Höhe der Kaution beträgt 150 €. Eine gesonderte Abnahme findet nicht statt. Schäden, die nach Abreise durch unsere Mitarbeiter festgestellt werden, werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die Kaution spätestens 14 Tage nach Abreise vollständig per Überweisung erstattet. Es gilt die Hausordnung (Ferienhaus Besken), die Sie im Ferienobjekt als Aushang, in der Gästemappe oder online unter www.ferienhaus-Besken.de finden.
    4. An Neben- bzw. Sonderkosten fallen die Endreinigung sowie die Kurkarte an.
    5. Die Kurkarte ist mit der Restzahlung zusammen zu bezahlen.
    6. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar sowie die Gemeinschafts-einrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden am Mietobjekt und dem Inventar sind dem Eigentümer umgehend zu melden. Selbst oder von einem Mitbewohner fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden müssen ersetzt werden. (Kleinere Schäden werden mit der Kaution verrechnet. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reisehaftpflichtversicherung.
    7. Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich dem Eigentümer mitzuteilen. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Mieter verpflichtet ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei evtl. entstehenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Kommt der Mieter schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
    8. Die Objekt- bzw. Schlüsselübergabe erfolgt bei der Ankunft ab 15.00 Uhr (Schlüsselsafe), bei der Abreise bis 10.00 Uhr. Mietobjekte können neu belegt werden, wenn sie am Ankunftstag ohne näheren Bescheid bis 20.00 Uhr frei bleiben.
    9. Verlorener Schlüssel/Türöffnung: Bei Verlust eines Schlüssels wird die Neubeschaffung des Schlüssels / Schließanlage berechnet. Eine Türöff­nung wird mit je nach Tages-oder Nachtzeit/Feiertage zwischen 90,00 - 250,00 € berechnet.
  2. Mietpreis
    Die Mietpreise sind der jeweils gültigen Preisliste (Internet) zu entnehmen.
  3. Anmeldung und Bestätigung (Abschluss des Mietvertrages)
    Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich, mündlich oder fernmündlich möglich. Der Vertrag gilt erst mit dem Eingang der Buchungsbestätigung beim Gast und dem Eingang der Anzahlung beim Eigen-tümer. Bei einer Abweichung zwischen Anmeldung und Bestätigung ist ein Rücktritt innerhalb von 7 Tagen möglich. Danach wird der abweichende Inhalt des neuen Angebotes für Sie und dem Eigentümer verbindlich. Erklärt der Eigentümer, dass er die Anmeldung nicht annehmen kann, so wird er den bei der Anmeldung geleisteten Anzahlungsbetrag zurückerstatten. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  4. Bezahlung
    Die Zahlungsbedingungen sind in der Reisebestätigung / Rechnung ersichtlich.
  5. Stornierungen, Stornogebühren
    In Fällen der Stornierungen von Verträgen seitens des Mieters oder der Nichtinanspruch-nahme der vom Eigentümer angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Mieter nicht abgenommenen, seitens des Eigentümers aber angebotenen vertraglichen Leistungen, zu nachstehenden Pauschalen durch den Eigentümer berechnet:
    Im Falle einer Stornierung bis 30. Tag vor Mietbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR an. Bei einer Stornierung in den 30 Tagen vor der Anreise zahlen Sie einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.Bei Nichtinanspruchnahme der angebotenen Vermieterleistungen zahlt der Mieter den vereinbarten Mietzins zu 100%.
    1. Für Buchungen, die über ein Buchungsportal zustande gekommen sind, gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Buchungsportals.
      Der Reiserücktritt ist schriftlich anzuzeigen. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise storniert wurden, wobei die gesamten Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Mieter ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
      Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
  6. Reiserücktritt durch den Vermieter
    Kann aus unvorhersehbaren Gründen (Nichtbewohnbarkeit des Mietobjektes durch Defekte, Beschädigungen durch Naturgewalt oder Einbruch usw.) das gebuchte Objekt nicht zur Verfügung gestellt werden, erhält der Mieter den Mietpreis in vollem Umfang zurück.
    Der Vermieter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Anzahlung (innerhalb von 7 Tagen), sowie bei verspäteter Zahlung der Restmietsumme (weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt) den Zeit-Mietvertrag zu kündigen. Die Bearbeitungsgebühr (20% des Mietpreises) hierfür ist vom Mieter zu tragen.
  7. Laden von E-Autos
    Das Laden von E-Autos über die Stromversorgung des Ferienhauses ist untersagt. Sollte dies dennoch geschehen, berechnen wir 100 € pro Ladevorgang.
  8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
    Die Ansprüche des Gastes nach §§ 651c bis 651f BGB müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht werden. Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
  9. Haftung
    Der Mieter haftet für alle im Haus befindlichen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände laut Inventarliste, bei Beschädigung oder Verlust durch ihn und seine Begleiter bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Kleinere Schäden werden mit der Kaution verrechnet. Schäden sind dem Eigentümer umgehend anzuzeigen, damit eventuelle notwendige Reparaturen umgehend durchgeführt werden können. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn ein Schaden wurde von dem Vermieter, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  10. Abschließende Bestimmung
    Sind oder werden vorstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
    Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel des abgeschlossenen Vertrages möglichst nahekommt, bzw. durch die entsprechende gültige gesetzliche Vorschrift. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Vorstehende Schriftformerfordernis gilt auch für die Schriftformvereinbarung.

 

Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
    Der Eigentümer unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt die Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Nutzung ist eine Serviceleistung des Eigentümers und jederzeit widerrufbar. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Eigentümer gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Eigentümer deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Eigentümer behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
  2. Zugangsdaten
    Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
  3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
    Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Eigentümer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Eigentümer keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Eigentümer und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjekts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer des Ferienobjekt umgehend auf diesen Umstand hin.